§1 Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Vermietung beweglicher Sachen von Social Audio Services GmbH:
(1) Diese allgemeinen Mietbedingungen gelten für alle Mietverträge über Telefon-Aufnahmegeräte zwischen Social Audio Services GmbH und den Mietern.
(2) Abweichende Vorschriften der Mieter gelten nicht, es sei denn, Social Audio Services GmbH hat dies schriftlich bestätigt. Individuelle Abreden zwischen Social Audio Services GmbH und dem Mieter haben dabei stets Vorrang.
(3) Die Geschäftsbeziehungen zwischen Social Audio Services GmbH und dem Nutzer unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung von UN‑Kaufrecht ist ausgeschlossen.
(4) Gerichtsstand für Ansprüche aufgrund dieser Bedingungen und der einzelnen Mietverträge ist Arnsberg, soweit der Mieter Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen. Dasselbe gilt, wenn ein Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
(5) Wir vermieten ausschließlich auf Grundlage unserer AGB. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn Sie unsere AGB akzeptieren.
§2 Mietgegenstand
(1) Social Audio Services GmbH vermietet Telefon-Aufnahmegeräte in verschiedenen Ausführungen für Veranstaltungen jeder Art, z.B. Hochzeiten oder Familienfeiern.
(2) Der Mieter stellt die Telefon-Aufnahmegeräte im Rahmen seiner Veranstaltung seinen Gästen unentgeltlich zur Verfügung. Mit dem Telefon-Aufnahmegerät können die Gäste Sprachnachrichten aufnehmen.
§3 Geltungsbereich
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen Social Audio Services GmbH (nachfolgend „Vermieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(4) Spätestens mit der Entgegennahme oder Nutzung der vermieteten Gegenstände gelten die Geschäftsbedingungen als angenommen. Abweichungen und mündliche Vereinbarungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung wirksam.
§4 Zustandekommen des Vertrages
Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Bestätigung zustande. Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus der Auftragsbestätigung und den hierzu gehörenden Anlagen, sofern sie in der Auftragsbestätigung bezeichnet sind. Eine Abweichung von der vereinbarten Leistung ist dann zulässig, wenn dies zum Zwecke der Durchführung des Vertrages erforderlich oder zweckmäßig ist und damit keine wesentliche Leistungsänderung, insbesondere Leistungsminderung, verbunden ist.
Sie überweisen nach Erhalt unserer Rechnung (Zusicherung des Wunschtermins) die gesamten Kosten auf unser Konto. Der Termin wird erst nach Erhalt der Summe für Sie fix gebucht. Eine Erhöhung der Miete während der vertraglichen Mietdauer ist ausgeschlossen. Der Mieter ist an seinen erteilten Auftrag für die Dauer von zwei Wochen des Auftrages gebunden. Nach schriftlicher Auftragsbestätigung des Vermieters gelten die Regelungen gemäß dieser AGB.
(1) Abholung
Hat der Mieter im Auftrag bzw. Mietvertrag einen Abholtermin angegeben, so ist dieser verbindlich. Die Miete ist im Voraus per Überweisung zu entrichten. Bei Mietzeiten von über einem Monat ist die Miete für den ersten Monat im Voraus per Überweisung und für die Folgemonate jeweils bis zum 3. Werktag eines jeden Monats kostenfrei per Überweisung zu entrichten. Der Vermieter ist bei vereinbarter Abholung verpflichtet, die Mietsache auf eigene Kosten beim Mieter abzuholen.
(2) Lieferung
Hat der Mieter im Auftrag bzw. Mietvertrag einen Liefertermin angegeben, so ist dieser verbindlich. Die Miete ist im Voraus per Überweisung zu entrichten. Bei Mietzeiten von über einem Monat ist die Miete für den ersten Monat im Voraus per Überweisung und für die Folgemonate jeweils bis zum 3. Werktag eines jeden Monats kostenfrei per Überweisung zu entrichten. Bei vereinbarter Lieferung erfolgt die Lieferung an die vom Mieter im Auftrag angegebene Adresse, sofern nichts anderes vereinbart wird. Der Mieter hat hierfür mit der eventuellen Location zu klären, wann Aufbau und Abholung stattfinden kann.
§5 Bestimmungen bei Übergabe der Mietsache
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache vor Beginn der Abwesenheit bzw. des geplanten Einsatzes durch Inbetriebnahme auf ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen. Stellt der Mieter dabei Mängel fest, so ist er verpflichtet, dem Vermieter diese unverzüglich anzuzeigen. Wir empfehlen dem Mieter ruhiger gelegene Orte für den AUfbau des Telefon-Aufnahmegeräts. Aufgrund von Musik, Lärm oder Ähnlichem nicht erkennbare Audioaufnahmen können daher nicht als Mangel geltend gemacht werden.
§6 Mietdauer
Das Mietverhältnis beginnt am vertraglich vereinbarten Tag/Uhrzeit bzw. wenn der Vermieter die Mietsache liefert. Das Mietverhältnis endet frühestens mit Ablauf der vertraglichen Mietdauer (VI. Abs. 1 S. 2 dieser AGB). Die Rückgabe der Mietsache erfolgt bei Abholung der Mietsache durch den Vermieter oder durch den Retourenversand per DHL. Die Rücksendung muss spätestens am Montag nach Mietzeitende erfolgen. Wird die Mietsache nicht vertragsgemäß zurückgegeben oder steht die Mietsache zum vereinbarten Abholtermin/Uhrzeit nicht für die Abholung durch den Vermieter bereit, ist eine Standgebühr von 179,- € pro überfällige Woche an den Vermieter zu zahlen. Verlängerungen der Mietdauer sind in jedem Fall mit dem Vermieter abzusprechen und bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses gem. § 545 BGB ist ausgeschlossen. Ergänzend gilt § 546a BGB mit der Maßgabe, dass die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten bleibt.
§7 Kündigung / Rücktritt
Die vertragliche Mietdauer läuft vom schriftlich durch den Vermieter bestätigten Liefer- bzw. Abholtermin bis zu dem vom Mieter im Auftrag angegebenen Endtermin. Während der vertraglichen Mietdauer ist eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses für beide Vertragsparteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
Kündigt der Mieter den mit Social Audio Services GmbH geschlossenen Vertrag, so fallen folgende Kosten für die Stornierung der Leistung an:
Bis zu 8 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 30 %,
Bis zu 6 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 50 %,
Bis zu 4 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 60 %,
Bis zu 2 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 90 %, der Gesamtsumme.
Innerhalb der letzten zwei Wochen in voller Höhe.
Wir vermieten elektronische Komponenten. Trotz intensiver Pflege und Wartung können diese unerwartet einen Defekt erleiden und ausfallen. Wir behalten uns daher ein außerordentliches Kündigungsrecht vor und zwar im Fall eines Ausfalls einer wichtigen Hauptkomponente bzw. einer oder mehrerer Teilkomponenten des Telefon-Aufnahmegeräts. Bei dem Ausfall einer oder mehrerer Komponenten des Telefon-Aufnahmegeräts versuchen wir defekte teile schnellstmöglich auszutauschen und zu ersetzen. Sollte dies nicht möglich sein, können wir von „Höherer Gewalt“ ausgehen und müssen leider vom Mietvertrag zurücktreten (Außerordentliches Kündigungsrecht). Dies gilt auch bis unmittelbar vor dem festgelegten Termin zur Auslieferung zum Mieter und bei Systemausfall während der Vermietung. Bei einem Systemausfall zahlen wir Ihnen den vollen Mietbetrag bzw. die volle Kautionssumme zurück.
§8 Vertragsmäßiger Gebrauch
(1) Der Kunde verpflichtet sich, den Mietgegenstand samt Zubehör sorgfältig zu behandeln, sowie vollständig und unbeschädigt an den Vermieter zurückzugeben. Bei Schäden (Brand, Diebstahl, Vandalismus, etc.) haftet der Kunde während der gesamten Mietperiode. Er hat jegliche Verschlechterung zu vertreten, die über die normale Abnutzung bei ordnungsgemäßem Gebrauch hinausgeht, soweit ihn ein Verschulden hieran trifft.
(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, den Gebrauch des Equipments einem Dritten zu überlassen. Bei Zuwiderhandlungen haftet ausschließlich der Kunde gegenüber dem Vermieter für den daraus entstehenden Schaden.
§9 Verbotene Nutzungen
Dem Kunden ist untersagt:
(1) Das Telefon-Aufnahmegerät an Dritte zu vermieten oder zu verkaufen.
(2) Das Telefon-Aufnahmegerät oder den in ihrer Ausgangsform zu verändern und auseinanderzubauen.
(3) Das Telefon-Aufnahmegerät aufzubrechen und dadurch die Hardware offenzulegen.
(4) Lebensmittel, Flüssigkeiten und sonstige Gegenstände auf dem Telefon-Aufnahmegeräte abzustellen oder sie in das Telefon-Aufnahmegeräte einzuführen.
(5) Telefon-Aufnahmegeräte und weitere Mietgegenstände in einem nicht vor Wind- und Wettereinflüssen geschützten Raum zu betreiben
§10 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt während sowie nach dem Mietverhältnis das Eigentum von Social Audio Services GmbH.
§11 Haftung
(1) Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels der Mietsache nach § 536 a Abs.1 BGB wird ausgeschlossen. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie aus unerlaubter Handlung sind auf typischerweise entstehende und vorhersehbare Schäden begrenzt, sofern dem Vermieter nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Dasselbe gilt, wenn gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters handeln und einen Schaden verursachen. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters sowie seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen bei der Verletzung von Nebenpflichten wird ausgeschlossen, sofern dem Vermieter, seinem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(2) Der Mieter kann dem Vermieter nicht für eigene Fehler oder das Verhalten Dritter in Anspruch nehmen.
§12 Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise netto zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer, inklusive der Kosten für die An- und Rücklieferung.
(2) Zahlungsverpflichtungen des Mieters sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungstermine steht Social Audio Services GmbH ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen zu. Das Recht von Social Audio Services GmbH zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt. Diese wird am Tag der Rechnungsstellung in gesetzlicher Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Ausnahme gilt bei der unverbindlichen Reservierung.
(4) Der Mietpreis richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Preis und ist unabhängig davon zu bezahlen, ob die Mietgegenstände tatsächlich benutzt wurden. Eine vorzeitige Rückgabe der Mietgegenstände bewirkt keine Vergünstigung des Mietpreises.
§13 Datenschutz
(1) Die Datenerhebung, Datenspeicherung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO.
(2) Die Mieter erklären sich einverstanden, dass die für den Geschäftsverkehr und die Auftragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert werden.
(3) Social Audio Services GmbH trägt Sorge dafür, dass personenbezogene Daten nur erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies
– zur vertragsgemäßen Leistungserbringung,
– zum Zweck der Vertragsdurchführung,
– für die Erfüllung vertraglicher und vorvertraglicher Pflichten und
– zur Wahrung eigener berechtigter Geschäftsinteressen erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt oder vom Gesetzgeber angeordnet ist.
(4) Social Audio Services GmbH wird personenbezogene Daten vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts behandeln und nicht an Dritte weitergeben, sofern dies nicht für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist und/oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Übermittlung an Dritte besteht.
(5) Die personenbezogenen Daten werden nach 2 (Zwei) Jahren gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung, Nachbestellungen und Vermarktung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
(6) Sie sind berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern.
Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Mieter an folgende Adresse wenden:
Social Audio Services GmbH
Schützenstraße 18
59872 Meschede
015146425947
Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.
§14 Sonstige Bestimmungen
(1) Anwendbares Recht
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Datenschutz: Der Mieter ist damit einverstanden, dass ihn betreffende Daten, soweit sie für die ordnungsgemäße Abwicklung der Aufträge erforderlich sind, vom Vermieter gespeichert werden. Die detaillierte Datenschutzerklärung finden Sie unter: https://www.herzfon.de/datenschutzerklaerung/
(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die bevorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.